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AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur

Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zum einen die Vermittlungsleistungen der Agentur sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringerinnen, nachfolgend als Escorts bezeichnet.

1. Vertrag mit der Agentur
Die Agentur wird ausschließlich als Vermittlerin tätig. Die Agentur vermittelt Escorts an Kunden und erhält für ihre Tätigkeit von den Escorts eine Provision. Die Escorts sind selbständige Unternehmerinnen, die ihre Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anbieten. Zahlungen für die Dienstleistungen der Escorts erfolgen ausschließlich an diese, nicht an die Agentur. Alle Einzelheiten zu den Dienstleistungen der Escorts werden zwischen diesen und ihren Kunden abgestimmt.

2. Buchungsversuche von Minderjährigen
Minderjährige dürfen keine Dienstleistungen der Agentur in Anspruch nehmen. Die Agentur behält sich das Recht vor, Kunden zur Überprüfung ihrer Volljährigkeit um die Vorlage einer Ausweiskopie zu bitten. Soweit diese der Bitte nicht nachkommen sollten oder sich nach Überprüfung deren Minderjährigkeit ergibt, wird keine Vermittlung erfolgen.

3. Pflichten der Agentur/Haftung
Die Agentur wird sich bestmöglich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Kunden und der gewünschten Escort-Dame bemühen, übernimmt allerdings keine Gewähr für einen Vertragsschluss mit der Escort-Dame. Die Escort-Damen können als selbstständige Unternehmerinnen Anfragen nach ihrem Ermessen annehmen oder ablehnen. Die Agentur übernimmt weiterhin keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der Escort-Damen in ihren Sedcards.

Die Agentur weist darauf hin, dass Escort-Damen als selbständige Unternehmerinnen keine Erfüllungsgehilfen der Agentur sind. Die Agentur haftet nicht für Handlungen der Escorts. Zudem wird eine Haftung der Agentur für die Art, Weise oder Qualität der erbrachten Dienstleistung ausgeschlossen.

4. Zahlung, Geldempfangsvollmacht
Für die Vermittlung der Escorts durch die Agentur wird den Kunden kein gesondertes Honorar berechnet. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen den Kunden und den Escorts direkt abgerechnet. Soweit die Agentur ausnahmsweise zur Entgegennahme des Honorars berechtigt ist (beispielsweise bei Vorab-Zahlungen) hat sie hierfür von den Escorts eines Geldempfangsvollmacht erhalten.

5. Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Kundendaten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung ausschließlich zur Buchungsabwicklung. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der Agentur zu finden.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Escorts

1. Art und Umfang der Leistungen der Escorts
Art und Umfang der vertraglichen Leistungen werden zwischen den Escorts mit ihren Kunden in eigener Verantwortung festgelegt.

2. Honorar der Escorts
Genaue Informationen zum Honorar und eventuell anfallenden Reisekosten sind in den Profilen
der einzelnen Escorts aufgeführt. Da die Escorts ihr Honorar selbst bestimmen, kann es zu Unterschieden in der Preisgestaltung kommen. Kunden können das vereinbarte Honorar zu
Beginn des Dates in einem unverschlossenen Briefumschlag an die Escorts übergeben. Sie können das Honorar auch vorab an die Agentur überweisen. Die Agentur nimmt das Honorar in diesem Fall treuhänderisch entgegen und leitet es an die jeweilige Escort-Dame weiter. Die Agentur ist von den Escorts mit einer Geldempfangsvollmacht ausgestattet worden.

Gegebenenfalls wird von den Escorts eine Anzahlung des vereinbarten Honorars benötigt, etwa bei Buchungen mit einer längeren Gesamtdauer bzw. einer längeren Anreise.

Alle während des Dates anfallenden Kosten (z.B. für Speisen, Getränke/Tickets für Veranstaltungen u.ä.) sind von den Kunden zu tragen.

Eine Verlängerung des Dates ist möglich. Das für die Verlängerung anfallende Honorar ist zu Beginn an die Escort-Dame zu übergeben.

3. Stornierung
Bereits vereinbarte Dates mit einer Zeitdauer von mehr als 2 Tagen können von Kunden bis zu 24 Stunden vor dessen Beginn kostenfrei storniert werden. Bereits vereinbarte Dates mit einer kürzeren Zeitdauer können von Kunden bis zu 4 Stunden vor dessen Beginn kostenfrei storniert werden.

Bei kurzfristigen Stornierungen durch Kunden (weniger als 24 Stunden bei Dates mit mehr als 2 Tagen Dauer/weniger als 4 Stunden bei kürzeren Dates) sind Kunden zur Erstattung von 30% des für das Date vereinbarten Gesamthonorars verpflichtet.

Sollten Kunden das Date ohne vorherige Benachrichtigung nicht wahrnehmen, ist der vollständige für das Date zu entrichtende Betrag an die Escorts zu leisten. Eventuell bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.

Escorts können das Date bei nachhaltigen Störungen bzw. einem vertragswidrigen Verhalten durch Kunden abbrechen. Bei einem Abbruch aus vorgenannten Gründen werden weder das Honorar noch die angefallenen Reisekosten zurückerstattet.

Kunden und Escorts können das Date nach dem ersten Kennenlernen abbrechen. Die Agentur erwartet in diesem Fall eine zeitnahe Mitteilung über den Abbruch des Dates. Es sind dann von Kunden lediglich die anfallenden Reisekosten sowie eine Pauschale in Höhe von EUR 100,00 zu entrichten.

4. Kein direkter Kontakt
Die Escorts gehen ganz überwiegend einem seriösen Hauptberuf nach. Aus diesem Grund ist Diskretion sehr wichtig für sie. Die Escorts wünschen keine privaten Kontakte mit Kunden bzw. keine privaten Kontaktversuche durch Kunden. Bitte respektieren Sie diesen Wunsch und fragen Sie die Escorts nicht nach ihren persönlichen Daten. Direkte Kontaktversuche zu den Escorts sind zu unterlassen. Es ist stets die Agentur für die Vereinbarung eines Dates in Anspruch zu nehmen.

5. Kondompflicht/Sonstige Pflichten der Kunden
Nach der einschlägigen Regelung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) sind beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.

Die Escorts erwarten, dass Kunden sich während des Dates von ihrer besten Seite zeigen und sich wie echte Gentlemen benehmen. Kunden werden weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Escorts bei der Durchführung des Dates weder in ihrer körperlichen Unversehrtheit noch in ihrem Eigentum gefährdet bzw. beschädigt werden. Kunden haften für sämtliche Schäden, die den Escorts Rahmen der Auftragsdurchführung durch ihr Verschulden entstehen.

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